Maximilian Gussone
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über uns
Anwaltskanzlei für Arbeitnehmerrechte, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen
Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer*innen, freie Mitarbeiter*innen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u. a. die Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Betriebsübergänge, Lohn- und Prämiengestaltung, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnisse, Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Insolvenzen.
Wir sind überregional tätig und treten insbesondere vor allen Arbeitsgerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf. Bei Bedarf vertreten wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung führen wir selbstverständlich alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen Landesarbeitsgerichten sowie Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu unseren Mandanten gehören ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen. Wir schulen Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Wahlvorstände zu einer Vielzahl von Seminarthemen. Dabei berücksichtigen wir individuelle Wünsche hinsichtlich Inhalte, Ort und Zeitpunkt der Schulung.
Anwaltskanzlei für Arbeitnehmerrechte, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen
Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten...
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Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer*innen, freie Mitarbeiter*innen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u. a. die Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Betriebsübergänge, Lohn- und Prämiengestaltung, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeugnisse, Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Insolvenzen.
Wir sind überregional tätig und treten insbesondere vor allen Arbeitsgerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf. Bei Bedarf vertreten wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung führen wir selbstverständlich alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen Landesarbeitsgerichten sowie Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu unseren Mandanten gehören ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen. Wir schulen Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Wahlvorstände zu einer Vielzahl von Seminarthemen. Dabei berücksichtigen wir individuelle Wünsche hinsichtlich Inhalte, Ort und Zeitpunkt der Schulung.
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